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   BFH, 01.04.2008 - VII R 13/07   

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https://dejure.org/2008,1428
BFH, 01.04.2008 - VII R 13/07 (https://dejure.org/2008,1428)
BFH, Entscheidung vom 01.04.2008 - VII R 13/07 (https://dejure.org/2008,1428)
BFH, Entscheidung vom 01. April 2008 - VII R 13/07 (https://dejure.org/2008,1428)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • lexetius.com

    StBerG § 35 Abs. 1 und 4, § 37a Abs. 2; Richtlinie 89/48/EWG

  • openjur.de

    Keine Eignungsprüfung für in der Steuerberaterprüfung endgültig gescheiterte deutsche Hochschulabsolventen

  • IWW
  • Simons & Moll-Simons

    StBerG § 35 Abs. 1 und 4, § 37a Abs. 2; Richtlinie 89/48/EWG

  • riw-online.de(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz/Auszüge frei)

    Keine Eignungsprüfung für in der Steuerberaterprüfung endgültig gescheiterte deutsche Hochschulabsolventen

  • Judicialis

    StBerG § 35 Abs. 1; ; StBerG § 35 Abs. 4; ; StBerG § 37a Abs. 2; ; Richtlinie 89/48/EWG

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Keine Eignungsprüfung für in der Steuerberaterprüfung endgültig gescheiterte deutsche Hochschulabsolventen

  • datenbank.nwb.de

    Keine Eignungsprüfung für in der Steuerberaterprüfung endgültig gescheiterte deutsche Hochschulabsolventen

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Keine Eignungsprüfung für in der Steuerberaterprüfung endgültig gescheiterte deutsche Hochschulabsolventen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (5)

  • raschlosser.com (Kurzinformation)

    Steuerberater durch Eignungprüfung

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Steuerberater durch Eignungprüfung

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Begehren auf Zulassung zur Eignungsprüfung für Steuerberater nach Erwerb eines ausländischen Steuerberaterdiploms angesichts zwei erfolgloser Wiederholungsmöglichkeiten bei Ablegung der Steuerberaterprüfung in der Normalform

  • ebnerstolz.de (Kurzinformation)

    Keine Zulassung gemäß § 37a Abs.2 StBerG für deutsche Hochschulabsolventen mit ausländischer Lizenz nach zwei Fehlversuchen

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Kein Zugang zur Steuerberaterschaft durch eine sog. Eignungsprüfung für deutsche Hochschulabsolventen, auch wenn sie im Ausland als Steuerberater tätig waren

Sonstiges

  • nwb.de (Verfahrensmitteilung)

    StBerG § 37a Abs 2, StBerG § 35 Abs 4
    Eignungsprüfung; Steuerberaterprüfung; Zulassung

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFHE 221, 378
  • NJW-RR 2008, 1650
  • BB 2008, 653
  • DB 2008, 1675
  • BStBl II 2008, 693
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (2)

  • EuGH, 30.11.1995 - C-55/94

    Gebhard / Consiglio dell'Ordine degli Avvocati e Procuratori di Milano

    Auszug aus BFH, 01.04.2008 - VII R 13/07
    Der gemeinschaftsrechtliche Grundsatz der Gleichwertigkeit der in den Mitgliedstaaten erworbenen berufsqualifizierenden Diplome (vgl. Urteil des Gerichtshofs der Europäischen Gemeinschaften vom 30. November 1995 Rs. C-55/94, EuGHE 1995, I-4165) wird dadurch nicht missachtet.
  • BVerwG, 26.10.1999 - 6 B 69.99

    Zulassung zur Rechtsanwaltseignungsprüfung.

    Auszug aus BFH, 01.04.2008 - VII R 13/07
    Mithin werden die in den EU-Mitgliedstaaten abgeschlossenen mindestens dreijährigen Hochschulausbildungen als prinzipiell gleichwertig anerkannt, obgleich eine Ausbildung in dem einen Land nicht ohne weiteres zur erfolgreichen Berufsausübung in einem anderen Land befähigt, was das Erfordernis der Eignungsprüfung erst rechtfertigt (vgl. Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts vom 26. Oktober 1999 6 B 69/99, Neue Juristische Wochenschrift 2000, 753).
  • BFH, 27.10.2010 - VII B 119/10

    Kein Anspruch auf Zulassung zur Eignungsprüfung nach dreimaligem Scheitern in der

    b) Darüber hinaus ist ein Klärungsbedarf im Streitfall nicht gegeben, da der beschließende Senat bereits mit Urteil vom 1. April 2008 VII R 13/07 (BFHE 221, 378, BStBl II 2008, 693) entschieden hat, dass ein Anspruch auf Zulassung zur Eignungsprüfung nach § 37a Abs. 2 StBerG nach zweimaliger erfolgloser Wiederholung der Steuerberaterprüfung nicht besteht, weil die Eignungsprüfung eine Sonderform der Steuerberaterprüfung ist und über die Verweisung des § 37a Abs. 5 StBerG auch § 35 Abs. 4 StBerG Anwendung findet, wonach die Steuerberaterprüfung insgesamt nur zweimal wiederholt werden kann.
  • FG Saarland, 04.05.2010 - 1 K 1609/07

    Keine Zulassung eines Rechtsanwalts zur Eignungsprüfung nach zweimaliger

    Dies bedeutet aber keineswegs, dass einem deutschen Bewerber damit eine weitere Möglichkeit eröffnet wird, nach dreimaligem Scheitern der regulären Prüfung auf dem Umweg der "Europa-Regelung" die Zulassung zur Steuerberaterschaft doch noch zu erlangen (BFH vom 1. April 2008 VII R 13/07, BStBl II 2008, 693).
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